Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Rechte und Pflichten ergeben sich hier aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsquellen, wie dem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen.

 

Zum anderen finden sich im sogenannten kollektiven Arbeitsrecht u. a. Regelungen für die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsräten.

 

Die Sachverhalte bedürfen einer präzisen rechtlichen Einordnung und kompetenter Betreuung. Es ist daher unbedingt ratsam, auf die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt zu setzen.

 

Meine Leistungen in diesem Bereich

  • umfassende Beratung
  • Entwurf und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen
  • außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
  • Prozessführung vor den Arbeitsgerichten und allen höheren Instanzen
  • Beratung und Vertretung von Betriebsräten
  • Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Folgefragen

 

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie mich an unter +49 511 979 230 88 oder nutzen Sie mein Kontaktformular.