Notarin

 

Als Notarin übe ich ein öffentliches Amt aus. Anders als bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin bin ich als Notarin nicht Vertreterin einer Partei, sondern betreue unabhängig und unparteiisch alle Beteiligten.
 
Deshalb darf ich nicht als Notarin tätig werden, wenn ich in einer Angelegenheit bereits als Anwältin tätig war. 
 
Bei bestimmten Rechtsgeschäften, wie beispielsweise Grundstücksgeschäften, Erbverträgen oder GmbH-Gründungen ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. In anderen Bereichen, wie bei Testamenten oder Vollmachten, ist eine Beurkundung nicht zwingend erforderlich, kann aber sinnvoll sein. 
 
Auch wenn Sie eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen, können Sie sich an mich wenden.